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Unterschriftenaktion Hebammen

Die Haftpflichtversicherung muss für jede freiberufliche Hebamme bezahlbar bleiben

Unterschriftenaktion Hebammen

„Viele freiberufliche Hebammen haben aufgrund der rasant anwachsenden Preisspirale der zu zahlenden Haftpflichtversicherung und den zu geringen Ausgleichszahlungen der GKV in den letzten Jahren ihren Beruf aufgegeben. Besonders in den ländlichen Regionen suchen schwangere Frauen mittlerweile vergebens nach einer Hebamme, die eine Rundumversorgung anbietet. Geburtshäuser müssen, trotz Warteliste und jahrzehntelanger Erfahrung, schließen. Diese Tendenz muss gestoppt werden.“

Mit diesem Aufruf sammelte die Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland in nur drei Monaten 4.365 Unterschriften. Inzwischen haben der Deutsche Hebammenverband (DHV) und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands ein Angebot des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pfl egekassen (GKV) angenommen. Mit dieser Einigung ist aber das Problem der steigenden Prämien nicht gelöst. Dieser Ausgleich führt nicht dazu, dass jede einzelne Hebamme die Haftpflichtsteigerung erstattet bekommt. Da die Summen pauschal pro Geburt umgelegt werden, profitieren nicht alle Hebammen gleichermaßen. Der DHV geht sogar davon aus, dass in naher Zukunft die Haftpfl ichtversicherung für Hebammen die 6.000 Euro-Grenze überschreitet. Die jetzige Einigung gilt bis Mitte 2015, danach soll der sogenannte Sicherstellungszuschlag einspringen, dessen Ausgestaltung aber noch offen ist. Nach wie vor steht ab Juli 2016 kein Versicherer mehr für freiberufl iche Hebammen zur Verfügung. Das Problem der Unterversorgung droht sich auszuweiten.

Die Unterzeichnerinnen der Unterschriftenaktion fordern die Politik, den GKV-Spitzenverband und die Versicherungsträger auf:

  • die Wahlmöglichkeiten einer schwangeren Frau für eine außerklinische Geburt zu erhalten,
  • nach einer Lösung zu suchen, dass freiberufl iche Hebammen ihren Beruf ausüben und davon ihren Lebensunterhalt bestreiten können,
  • die Preisspirale der Prämienzahlungen zu begrenzen,
  • den Ausgleichszahlungen des GKV für die Erhöhung der Versicherungsprämien realistische Zahlen zugrunde zu legen.

(Pressemitteilung EFHiR, Nov. 2014)

Autor:
Christine Kucharski
Veröffentlichungsdatum:
2014