Eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland ist in diesen vier Formen möglich:
Die meisten Mitglieder sind als Mitglieder in einer gemeindlichen Frauenhilfegruppe organisiert. Von dem von der Gruppe festgesetzten jährlichen Mitgliedsbeitrag werden Kosten für Referentinnen, Verpflegung, Ausflüge, Geburtstagsgrüße usw. finanziert. Außerdem sind Abgaben für die Arbeit des Kreisverbandes zu leisten, über deren Höhe die Vorständekonferenz bzw. Mitgliederversammlung des Kreisverbandes entscheidet. Der Mitgliedsbeitrag für den Landesverband beträgt pro Mitglied 1 € im Monat.
Evangelische Frauen im Rheinland e.V.
IBAN: DE70 3506 0190 1010 2290 10
BIC: GENODED1DKD
Geben Sie bei der Überweisung des Mitgliedsbeitrags bitte den Namen der Gruppe und den Kreisverband an, und teilen Sie uns bitte mit, ob es sich um den vollständigen Beitrag handelt oder ob es die erste Rate ist.
Für Frauen, die nicht Mitglied in einer gemeindlichen Frauenhilfegruppe sein können oder wollen, jedoch trotzdem die Arbeit der Frauenhilfe in ihrer Gegend unterstützen und über deren Aktivitäten informiert sein möchten, besteht die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft im Kreisverband.
Ansprechpartnerin für Interessierte an solch einer Einzelmitgliedschaft ist die Vorsitzende des jeweiligen Kreisverbandes. Die Beitragshöhe dieser Einzelmitgliedschaft richtet sich nach dem Beschluss der Vorständekonferenz bzw. Mitgliederversammlung des Kreisverbandes.
Frauen, die weder Mitglied in einer gemeindlichen Frauenhilfegruppe noch in einem Kreisverband sein können oder wollen, haben die Möglichkeit, die Arbeit der Frauenhilfe überregional zu unterstützen. Der jährliche Beitrag für die Einzelmitgliedschaft liegt bei 25 Euro.