Die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. fordern die Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch
Die Mitgliederversammlung des Dachverbandes Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) beschloss am 5. Oktober mit überwältigender Mehrheit die Forderung:
Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.
Stattdessen könnte das Schwangerschaftskonfliktgesetz außerhalb des Strafgesetzbuchs notwendige Regelungen enthalten und um eine Fristenregelung ergänzt werden. Des Weiteren forderten die Delegierten der 37 Mitgliedsorganisationen den Rechtsanspruch schwangerer Personen auf eine qualitative, ergebnisoffene, kostenfreie und barrierearme Schwangerschafts(konflikt)beratung.
Vorausgegangen waren intensive Diskussionen mit weiteren Expertinnen wie Dr. Stevie Schmiedel und Dr. Antje Schrupp sowie Dr. Catharina Conrad vom Deutschen Juristinnenbund.
Die Evangelischen Frauen in Deutschland werden ihre Beschlüsse sowohl in die Arbeitsgruppe 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung als auch in die Meinungsbildungsprozesse der Diakonie Deutschland sowie in die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im November in Ulm einbringen.
>> Beschluss zu § 218, EFiD, 05.10.2023
„Wir brauchen die Expertise und Perspektive der evangelischen Frauen in kirchlichen, politischen und gesellschaftlichen Diskursen“, sagt sie und sieht in der Frauen-Verbandsarbeit eine entscheidende Säule für den Fortbestand der Frauenarbeit in der EKD.
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