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16-10-2023

Weg mit § 218 StGB

Die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. fordern die Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch

© IMAGO / Future Image

Die Mitgliederversammlung des Dachverbandes Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) beschloss am 5. Oktober mit überwältigender Mehrheit die Forderung:

Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.

Stattdessen könnte das Schwangerschaftskonfliktgesetz außerhalb des Strafgesetzbuchs notwendige Regelungen enthalten und um eine Fristenregelung ergänzt werden. Des Weiteren forderten die Delegierten der 37 Mitgliedsorganisationen den Rechtsanspruch schwangerer Personen auf eine qualitative, ergebnisoffene, kostenfreie und barrierearme Schwangerschafts(konflikt)beratung.

Vorausgegangen waren intensive Diskussionen mit weiteren Expertinnen wie Dr. Stevie Schmiedel und Dr. Antje Schrupp sowie Dr. Catharina Conrad vom Deutschen Juristinnenbund.

Die Evangelischen Frauen in Deutschland werden ihre Beschlüsse sowohl in die Arbeitsgruppe 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung als auch in die Meinungsbildungsprozesse der Diakonie Deutschland sowie in die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im November in Ulm einbringen.
 

Beschluss der Mitgliederversammlung der Evangelischen Frauen in Deutschland vom 05. Oktober 2023

  • Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.
     
  • Das Recht darauf, ein Kind zu gebären, sowie das Recht, dieses Kind in sicherer, angemessener und behüteter Umgebung aufwachsen lassen zu können, muss gewährleistet sein.
     
  • Das Schwangerschaftskonfliktgesetz könnte um eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs ergänzt werden.
     
  • Der Rechtsanspruch der schwangeren Person auf eine qualitative, ergebnisoffene, kostenfreie, barrierearme Schwangerschafts(konflikt)beratung muss gesichert sein; diese muss erhalten und ausgebaut werden.
     
  • Der Zugang zu und das Recht auf eine qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung (Schwangerschaftsvor- und nachsorgeleistungen sowie sichere Abbrüche) muss gewährleistet sein.
     
  • Die Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft und die Nachsorge müssen Kassenleistungen sein.
     
  • Sexuelle Bildung und Information zur Aufklärung muss wohnortnah, barrierefrei, mehrsprachig, kultur- und diversitätssensibel angeboten werden.
     
  • Der Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln muss gesichert sein.
     

>> Beschluss zu § 218, EFiD, 05.10.2023

 

Herzlichen Glückwunsch!
Dagmar Müller wurde neu ins Präsidium der Evangelischen Frauen in Deutschland gewählt.

„Wir brauchen die Expertise und Perspektive der evangelischen Frauen in kirchlichen, politischen und gesellschaftlichen Diskursen“, sagt sie und sieht in der Frauen-Verbandsarbeit eine entscheidende Säule für den Fortbestand der Frauenarbeit in der EKD.

EFiD Präsidium © Annett Wonneberger